ACTIEF Personalmanagement GmbH
Compliance/Hinweise
Seit 1. Januar 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (englisch version). Damit werden weltweit zum ersten Mal unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz von Umweltbelangen umfassend gesetzlich geregelt. Unternehmen müssen ein wirksames Risikomanagement einrichten, um Gefahren für Menschenrechtsverletzungen und bestimmte Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und entlang ihrer Lieferketten notwendig sind und verpflichtet zur Errichtung eines Beschwerdeverfahrens und regelmäßiger Berichterstattung.
ACTIEF greift diese Pflichten in seiner Grundsatzerklärung auf, die Sie hier finden (englisch version).
In unserem Beschwerdeverfahren, das Sie hier finden (englisch version), sind die Möglichkeiten, Hinweise zu geben, beschrieben.
Hinweise können uns auf folgenden Wegen gegeben werden:
- Per E-Mail an [email protected]
- Anonym über unser Kontaktformular
- Abgabe einer Rückrufbitte
- Postalisch an/persönlich bei: ACTIEF Personalmanagement GmbH, Abt. Risikomanagement – vertraulich -, Bahnhofplatz 12, 76137 Karlsruhe
- Die Berichte zur Durchführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes bei ACTIEF finden Sie hier für 2023 und hier für 2024